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4. November 2024Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen, verarbeiten und revisionssicher archivieren können. Der Gesetzgeber unterscheidet dann nur noch zwischen E-Rechnungen und sonstigen Rechnungen. E-Rechnungen müssen in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz übermittelt werden, um eine automatisierte Weiterverarbeitung zu ermöglichen.
Mit dem nächsten Update der Finanzbuchhaltung ist das Modul, mit dem Sie E-Rechnungen empfangen und lesen können, für Sie verfügbar.
Nutzen Sie die Gelegenheit und machen Sie Ihre Finanzbuchhaltung fit für die Zukunft! Verarbeiten Sie elektronische Rechnungen und archivieren Sie sie blitzschnell und sicher. Für die ultimative Effizienz empfehlen wir Ihnen unseren Rechnungsworkflow inkl. Archiv.
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